Corona Hilfe beantragen

geändert am 18. Mai 2022

Update:

Die Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV bis zum 31. März 2022 verlängert. 
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. 

Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. 

Überbrückungshilfe III:

Über die Überbrückungshilfe III können Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche) unterstützt werden.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021

Update:

Gute Nachrichten angesichts sich erneut verschärfender Corona-Maßnahmen: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags räumt für die Abwicklung der Förderprogramme mehr Zeit ein. Die Einreichungsfrist für Förderanträge wurde bis zum 30. April 2021 (bisher: 31. Januar) und die Frist für die Durchführung der geförderten Maßnahme bis zum 31. Oktober 2021 (bisher: 30. Juni) verlängert.

UPDATE: Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragstellung wurde verlängert.

Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen.

Dies ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern und umfasst auch die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen:
„Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden hier auch Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. September 2020 begründet sind (z.B. die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen und die Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftfilteranlagen, Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche).“

Überbrückungshilfe III wird kommen

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Finanzen erklärten die Minister Altmaier und Scholz:
„Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier außerdem darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten.“ 
Die Ausweitung beinhaltet unter anderem:
„Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Damit wird Unternehmen geholfen, die Anstrengungen unternehmen, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen. Außerdem sind Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig.“

Förderprogramme für den mobilen Hochleistungslüfter TAC V+

Eine Förderung des Luftreinigers ist über die Corona-Überbrückungshilfe II sowie über das Kultur- und Medienprogramm NEUSTART KULTUR möglich. Die Corona Hilfe greift für die Anschaffungskosten des TAC V+ Hochleistungsluftreiniger. In beiden Programmen zählt der mobile Raumlüfter zu den förderwürdigen Investitionen. Schulen und Kitas erhalten Unterstützung seitens der Bundesländer.

Corona Hilfe: Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen

Der Förderzeitraum der zweiten Phase der Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen läuft von September bis Dezember 2020. In dieser zweiten Phase gibt es eine wesentliche Änderung. Förderfähig sind nicht nur Fixkosten, sondern auch Investitionen in Hygienemaßnahmen, die ab dem 1. September 2020 erfolgten. Dazu zählen konkret Luftfilteranlagen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen. Dabei gibt es einzelne Ausschlusskriterien, die in den FAQ des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nachzulesen sind.

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Voraussetzung für die Förderung ist eines der beiden Kriterien:

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten.
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Je nach Umsatzeinbruch verglichen zum Vorjahresmonat liegt die Überbrückungshilfe II zwischen 40 und 90 Prozent der Anschaffungskosten für den TAC V+ Hochleistungsluftreiniger. Damit liegt der Kaufpreis bei:

  • 90 % Erstattung: 369,50 € (zzgl. MwSt.)
  • 60 % Erstattung: 1.478,00 € (zzgl. MwSt.)
  • 40 % Erstattung: 2.217,00 € (zzgl. MwSt.)

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Corona Hilfe: NEUSTART KULTUR – Förderprogramm des Kultur- und Medienbereichs

Mit dem Förderprogramm NEUSTART KULTUR legte die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich auf. Dazu zählen pandemiebedingte Investitionen wie der Umbau von Lüftungsanlagen.

Antragsberechtigt sind Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Kinos, deren regelmäßiger Betrieb überwiegend privat finanziert ist. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Bundesregierung.

Voraussetzung für die Förderung ist das Einbringen von mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln. Abweichungen davon sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Eine Bewilligung ist in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur möglich.

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